FAQs
oder Antworten auf häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie sind Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen, zu Themen wie Mitgliedschaft, Sportausweis, Kündigung, SEPA Lastschriften etc.
Wie werde ich Mitglied?
1. Vollständiges ausfüllen des Anmeldeformulars,
2. Genehmigung durch den Abteilungsleiter und
3. Eintrittsbestätigung durch die Geschäftsstelle
Wann und wie kann ich kündigen?
- Halbjährlich, spätestens zum 31.05. wirksam zum 30.06. oder 30.11. wirksam zum 31.12. eines jeden Jahres
- Schriftlich per EMail, per Brief oder persönlich in der Geschäftsstelle
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
- Grundsätzlich besteht kein Sonderkündigungsrecht. Es ist jedoch möglich einen schriftlichen, begründeten Antrag an die Abteilungsleitung oder den Vorstand, über eine zeitliche befristete ruhende Mitgliedschaft, zu stellen (Satzung § 8 Punkt 9)
Kann ich innerhalb der Abteilungen jederzeit wechseln?
- Grundsätzlich zum nächsten 1. eines Monats; Ausnahme: Fitness-Studio und Tennis nur zu den Kündigungsterminen (halbjährlich).
Warum muss ich Beitrag zahlen und wofür ist mein Beitrag?
- Grundsätzlich herrscht per Gesetz Beitragspflicht (§58 BGB)
- Mein Beitrag errechnet sich jährlich nach Maßgabe der minimal notwendigen Ausgaben zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebes
(Non-Profit Organisation), gleich ob ich das Sportangebot nutze oder nutzen kann. Mein Beitrag ist ein Solidarbeitrag, der für die gesamten Kosten des Vereins gemeinwohlorientiert verwendet werden muss (Kontrollorgane jährliche Abteilungs- und Delegiertenversammlung)
Wie funktioniert mein Verein?
- Präsidium – Aufsichtsorgan –
- Vorstand – haftende Geschäftsführung § 26 BGB –
- Sportausschuss – Abteilungsleiterversammlung –
- Abteilungsversammlung – Mitgliederversammlung/organ –
- Delegiertenversammlung – Parlamentarische Mitgliedervertretung/Wahl und Prüfungsorgan –
Wie informiere ich mich und wie werde ich vom Verein informiert?
- Homepage www.sg-kaarst.de
- Per Email an das Mitglied oder vom Mitglied an geschaeftsstelle@sg-kaarst.com
- SG Kaarst App (App Store/Google Play Store)
- Instagram und Facebook
Grundsätzlich ist der Verein eine rechtliche Sonderform einer Organisation, die sich in den §§ 21-79a BGB wiederfindet. Sie dient dem Gemeinwohl und darf weder den Mitgliedern noch den Mitarbeitern gegenüber gewinnorientiert handeln. Der gemeinnützige Verein und seine Mitarbeiter sind zu 100% selbstlos tätig und haben nur seinem gemeinnützigen Zweck zu dienen (Non-Profit).
Sollten noch Fragen bestehen, können sie sich gerne an folgende Email-Adresse wenden:
geschaeftsstelle@sg-kaarst.com oder telefonisch an 02131 51267-30.