Kampfrichter
Wissenswertes:
Wie jede andere Sportart benötigt auch der Fechtsport Kampfrichter. Diese werden bei uns als "Obmänner" bezeichnet.
Ab dem 12. Lebensjahr kann sich ein Fechter zum Obmann ausbilden lassen. Mehrjährige Fechterfahrung bzw. Turniererfahrung ist durchaus von Vorteil, aber keine zwingende Voraussetzung für diese Kampfrichterausbildung.
Wir, die Trainer, der Verein und der Verband, legen Wert darauf, dass sich die Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen weiterbilden können. Das bedeutet, dass sie ihr Wissen erweitern und mit ihrer Sportart nicht nur als aktive Fechter, sondern auch in einer anderen Art und Weise, verbunden und als Kampfrichter Teil des gesamten Turnierwesens sind.
Den Einstiegskurs für eine mögliche Kampfrichterlaufbahn stellt das Modul 1 dar, ein eintägiger Lehrgang, wo sowohl Theorie und Praxis vermittelt werden.
Bevor der Fechter die offizielle Prüfung zum Kampfrichter ablegt und sich Kampfrichter (LFV) nennen darf, müssen 3 – 5 Ranglistenturniere mit Hilfe und unter Beobachtung eines langjährigen Kampfrichters absolviert werden. Meist werden die angehenden Kampfrichter in der jüngsten Altersklasse eingesetzt, um erste Kampfrichtererfahrungen sammeln zu können.
Weitere Qualifizierungsmöglichkeiten für Kampfrichter:
Wer Gefallen an dieser Tätigkeit gefunden hat und regelmäßig auf Turnieren juriert, kann sich weiter zum nationalen und anschließend zum internationalen Kampfrichter ausbilden lassen.
Eine Tätigkeit als Kampfrichter nutzt nicht nur der Sportart und dem Verein, sondern auch dem Fechter: Kampfrichtereinsätze werden entlohnt!
Bei Interesse bitte an die Abteilungsleitung oder die Trainer wenden!
Kampfrichter Lehrgangs- und Prüfungstermine
Hier findet Ihr Lehrgangs- und Prüfungstermine: