StartseiteSportartenAktuelle TermineAktivitätenLinks/Presse und mehrInterner Bereich

Links/Presse und mehr:

Aufnahmeformulare / Kündigung und Grundbeitrag

Satzung der SG Kaarst

DOSB Info

Links

SG Image Boschüre

SG Newsletter

Presse

Aufstellung SG Beiträge

Routenplaner

Anreise zur Sportanlage am Kaarster See

Sportstättenbelegung

Studie Demographische Entwicklung

Allgemein:

Startseite

Kontakt Geschäftsstelle

Kontakt Sportbistro "Vital"

Vorstand - Beirat

Aufnahmeformulare

Der Freiburger Kreis

Webmaster

Sitemap

Impressum


» Aufnahmeformular (PDF) für das Gesundheitszentrum 2011

» Aufnahmeformulare (PDF) für alle anderen Abteilungen 2011 (ausser Gesu)

(Beide Formulare wurden am 7. Dezember 2011 aktualisiert)


Für Dateien im PDF-Format benötigen Sie zum Ausdrucken den Acrobat Reader.
Jetzt kostenlos herunterladen:
» http://www.adobe.de/products/acrobat/readstep.html


Beiträge / Grundbeitrag


Die Beiträge für die Mitgliedschaften der einzelnen Sportarten finden Sie auf dem jeweiligen » Flyer der Abteilungen.

Der monatliche Grundbeitrag für alle Mitglieder sieht ab dem 1. Juli 2007 wie folgt aus:
Erwachsene mit Einzugsermächtigung 3.80 €
Erwachsene ohne Einzugsermächtigung 4.00 €
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren 2,50 €
und ein einmaliger Vereinsaufnahmebetrag von 5,11 €


Bitte beachten die folgenden und wichtige Hinweise:

Kündigungen

Die Kündigungen der Mitgliedschaft für alle Abteilungen sind 2 x im Jahr möglich:

Stichtag und letzter Kündigungstermin für das 1. Halbjahr ist der 31.05. wirksam zum 30.6 eines jeden Jahres und Stichtag und letzter Kündigungstermin für das 2. Halbjahr ist der 30.11. wirksam zum 31.12. eines jeden Jahres.
(Die Kündigung muss jeweils am 31.5. oder am 30.11. eines jeden Jahres schriftlich bei der SG Geschäftsstelle vorliegen)

Eine Übermittlung per E-Mail an » info(at)sg-kaarst.de mit Lesebestätigung, Fax oder per Einscheiben wird daher unbedingt empfohlen.

Haftung bei Diebstahl

Für abhanden gekommene Gegenstände während des Sportbetriebes übernimmt die SG Kaarst keine Haftung.

Haftung bei Unfällen

Unfälle sind dem Abteilungsleiter/in und der SG Geschäftstsstelle sofort zu melden. Die SG Kaarst haftet bei Schadensfällen ausschliesslich im Rahmen der mit der Sportversicherung vereinbarten, jeweils geltenden Verträge, gegebenfalls Haftung seitens der SG nur für ein Vereinsmitglied. Die geltenden Verträge können zu den Bürozeiten in der SG Geschäftsstelle eingesehen werden.

Automatische Datenverarbeitung

Ihre Daten werden elektronisch gespeichert. Sie werden nur zu Vereinszwecken verwendet.

Wohnungswechsel / Kontoänderung

Die SG bittet alle Mitglieder die Geschäftsstelle sofort über einen neuen Wohnungswechsel zu informieren. Ebenfalls auch bei einer evtl. Änderung der Bankdaten. Ansonsten müssen leider die entstandenen Kosten dem Mitglied in Rechnung gestellt werden.


Aktualisiert am 07. Dezember 2011
JB