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(Beide Formulare sind als PDF Datei zum Herunterladen)

» Aufnahmeformular für alle anderen Abteilungen

Aktualisierung am 23. Mai 2008


Beiträge / Grundbeitrag

Die Beiträge für die Mitgliedschaften der einzelnen Sportarten finden Sie auf dem jeweiligen » Flyer der Abteilungen.

Der monatliche Grundbeitrag für alle Mitglieder sieht ab dem 1. Juli 2007 wie folgt aus:
Erwachsene mit Einzugsermächtigung 3.80 €
Erwachsene ohne Einzugsermächtigung 4.00 €
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren 2,50 €


Bitte beachten die folgenden und wichtige Hinweise:

Kündigungen

Die Kündigungen der Mitgliedschaft für alle Abteilungen (ausser Radsport und Tennis) sind 2 x im Jahr möglich:
Stichtag und letzter Kündigungstermin für das 1. Halbjahr ist der 31.05. wirksam zum 30.6 eines jeden Jahres und Stichtag und letzter Kündigungstermin für das 2. Halbjahr ist der 30.11. wirksam zum 31.12. eines jeden Jahres.
(Die Kündigung muss jeweils am 31.5. oder am 30.11. eines jeden Jahres schriftlich bei der SG Geschäftsstelle vorliegen)

Die Kündigung der Mitgliedschaft für die Abteilungen Radsport und Tennis sind jeweils nur 4 Wochen vor dem 31.12. eines jeden Jahres möglich.

Eine Übermittlung per E-Mail an » info(at)sg-kaarst.de mit Lesebestätigung, Fax oder per Einscheiben wird daher unbedingt empfohlen.

Haftung bei Diebstahl

Für abhanden gekommene Gegenstände während des Sportbetriebes übernimmt die SG Kaarst keine Haftung.

Haftung bei Unfällen

Unfälle sind dem Abteilungsleiter/in und der SG Geschäftstsstelle sofort zu melden. Die SG Kaarst haftet bei Schadensfällen ausschliesslich im Rahmen der mit der Sportversicherung vereinbarten, jeweils geltenden Verträge, gegebenfalls Haftung seitens der SG nur für ein Vereinsmitglied. Die geltenden Verträge können zu den Bürozeiten in der SG Geschäftsstelle eingesehen werden.

Automatische Datenverarbeitung

Ihre Daten werden elektronisch gespeichert. Sie werden nur zu Vereinszwecken verwendet.

Wohnungswechsel / Kontoänderung

Die SG bittet alle Mitglieder die Geschäftsstelle sofort über einen neuen Wohnungswechsel zu informieren. Ebenfalls auch bei einer evtl. Änderung der Bankdaten. Ansonsten müssen leider die entstandenen Kosten dem Mitglied in Rechnung gestellt werden.

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